Für Unternehmen
Der Gesetzgeber hat schon 2008 die Weichen gestellt: Seitdem haben Arbeitnehmer nach dem Pflegezeitgesetz einen Rechtsanspruch darauf, der Arbeit bis zu zehn Tage fernzubleiben oder für bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen wollen. Doch so notwendig die gesetzliche Regelung auch sein mag - sie löst nicht alle Probleme, die auf Unternehmen und Mitarbeiter zukommen können. Pflegesituationen haben eine starke Eigendynamik und können die Pflegenden extrem fordern. Selbst wenn der Mitarbeiter nach einiger Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, hat er es häufig mit einer kräftezehrenden Doppelbelastung zu tun.
Wir bieten Ihnen individuelle Beratungsleistungen an, angepasst an Ihr Unternehmen und die Mitarbeiterstruktur. Gemeinsam planen wir die Angebote und evaluieren diese regelmäßig.
Wir bieten Ihnen individuelle Beratungsleistungen an, angepasst an Ihr Unternehmen und die Mitarbeiterstruktur. Gemeinsam planen wir die Angebote und evaluieren diese regelmäßig.
Statistisch betrachtet ist jeder 4. Arbeitnehmer von der Mehrfachbelastung Beruf und Pflege betroffen. Gute Information und Unterstützung senken nicht nur das Risiko hoher Fehlzeiten, sondern fördern die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden und die Vereinbarung von Beruf, Familie und Pflege.
Laut dem Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit des Bundesfamilienministeriums 2019 sind 96% der Arbeitnehmer familienfreundliche Angebote im Unternehmen wichtig. Auch der Staat erkennt die Notwendigkeit der Beratung und Unterstützung zur Pflegebedürftigkeit an und fördert dieses Angebot durch Steuerbefreiung gemäß §3 Nummer 34a EStG.
Laut dem Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit des Bundesfamilienministeriums 2019 sind 96% der Arbeitnehmer familienfreundliche Angebote im Unternehmen wichtig. Auch der Staat erkennt die Notwendigkeit der Beratung und Unterstützung zur Pflegebedürftigkeit an und fördert dieses Angebot durch Steuerbefreiung gemäß §3 Nummer 34a EStG.
Wir bieten Ihnen folgende mögliche Dienstleistungen an:
- Pflegesprechstunden, in denen individuelle Bedürfnisse besprochen werden
- Informationsveranstaltungen zu pflegerelevanten Themen
- Pflegeschulungen, um körperliche und psychische Belastungen durch die Pflege zu vermeiden
- Pflegetelefon, um auch kurzfristige Fragen zu besprechen
- Begleitung im Pflegeprozess
- Vermittlung von Pflegeleistungen
- Angehörigengruppen
- Angehörigengruppen (abrechenbar mit den Pflegekassen)
- Individuelle Angebote, angepasst an Ihr Unternehmen